ehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
im Rahmen unserer Sorge um Ihre Gesundheit kann es im Einzelfall sinnvolle oder nützliche ärztliche Leistungen geben, die wir für Sie in unserer Praxis erbringen können, die aber nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
Gern beraten wir Sie ausführlich über die Möglichkeiten Individueller Gesundheitsleistungen, damit Sie sich – umfassend informiert und gut beraten – frei entscheiden können, ob Sie eine zusätzliche private Behandlung wünschen. Dazu halten wir verschiedene Informationen in unserer Praxis bereit;
fragen Sie uns!
Möchten Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen, besteht allerdings kein Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse. Die Kosten für diese Behandlungen sind von Ihnen zu tragen, sofern Sie nicht bei einer privaten Krankenversicherung über eine private Zusatzversicherung verfügen, die solche Leistungen umfasst.
Über diese von Ihnen gewünschten, ergänzenden Leistungen schließen wir eine kurze schriftliche Vereinbarung, in der wir die einzelnen Leistungen und das vereinbarte Honorar festhalten. Mit dieser Vereinbarung willigen Sie in die gewünschte Behandlung ein.
Alle Ärzte sind verpflichtet – wie bei jeder Privatbehandlung auch – für Individuelle Gesundheitsleistungen eine ordnungsgemäße Rechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu erstellen. Deshalb erhalten Sie nach Abschluss der Behandlung eine Rechnung mit Einzelpositionen, die Sie innerhalb der angegebenen Frist begleichen.
Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern!
Ihr Praxisteam